Der/die Ortsbeauftragte leitet den OV in eigener Verantwortung unter Beachtung jeglicher gesetzlichen Bestimmungen.
Der/die stv. OB leitet den OV Stab und vertritt den OB in dessen Abwesenheit.
Der/die Fachberater/in berät Einsatzleiter und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen der einzelnen Fachgruppen des THW.
Der/die Ausbildungsbeauftragte ist für die Planung und Durchführung der Ausbildung aller Helfer und Grundauszubildenden im OV verantwortlich.
Der/die Schirrmeister/in ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeug-Ausstattung des OV mit verantwortlich.
Der/die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des OV zuständig.
Der/die Jugendbetreuer/in ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig.
Der/die Koch/Köchin ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer/innen im OV verantwortlich.
Der/die Verwaltungsbeauftragte ist für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich.